Ziele

Der Förderverein hat sich folgende Ziele gesetzt:

1. Unterstützung des Altenzentrums Hamm

Bereits im Jahre 1997 konnte dank der Initiative und des Engagements des Fördervereins in Hamm ein neues modernes Alten- und Pflegeheim eröffnet werden, das bisher schon vielen alten und pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in hervorragender Art und Weise geholfen hat, ihren Lebensabend angemessen und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend zu verbringen. Der Förderverein gab seinerzeit für den Neubau einen Zuschuss von 500.000 DM.

 

Der Förderverein will den Träger der Einrichtung weiterhin tatkräftig in allen Belangen unterstützen und dabei mithelfen, dass er seinen Aufgaben auch in Zukunft optimal gerecht werden kann.

2. Erweiterung des Altenzentrums Hamm

Die Evangelische Altenhilfe g GmbH konnte im August 2013 einen Erweiterungsbau für das bestehende Altenheim in Betrieb nehmen.

Damit wurden 30 Plätze, auch für die Betreuung von Demenzkranken, sowie Räumlichkeiten für die Kurzzeit- und Tagespflege geschaffen.

 

Das hat einerseits die Pflegesituation im Heim verbessert und bietet andererseits in der Tagespflege denen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, Entlastung.

 

 

Der Förderverein stellte Finanzmittel für bauliche Maßnahmen, die die Situation der Bewohner verbessern, zur Verfügung, konkret für die Einrichtung des Sinnesgartens und der Wege im Außenbereich. Der Förderverein wird das finanzielle Engagement unverändert fortsetzen und immer dann helfen, wenn dies zur Verbesserung der Situation der Bewohner des Altenzentrums nötig ist.

3. Unterstützung des Seniorengerechten Wohnens

Auf Initiative und mit dem Engagement des Fördervereins wurde im Jahre 2008 neben dem Altenzentrum ein Gebäude für Seniorengerechtes Wohnen errichtet. Ein zusätzliches Gebäude im hinteren Bereich des Grundstücks erweitert die Anlage auf 28 Wohneinheiten, die alle an Mitglieder des Fördervereins vermietet werden konnten.

 

Der Förderverein unterstützt die Kooperation zwischen dem Altenzentrum und dem Seniorengerechten Wohnen. 

 

Zur Zeit werden Möglichkeiten für eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Evangelischem Altenzentrum und dem Seniorengerechten Wohnen untersucht. Der Förderverein vermittelt auch Hilfestellungen für die Bewohner bei der Bewältigung der Alltagsprobleme wie z. B. Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge.

4. Weitere Vorhaben des Fördervereins

 

  • Finazielle Hilfe bei Anschaffungen im Altenzentrum zur Unterstützung der Bewohner
  • Der Förderverein berät den Träger bei allen Planungen am Standort Hamm, die die zukünftige Weiterentwicklung betreffen, und stellt bei Bedarf auch finanzielle Mittel zur Verfügung

 

Der Förderverein ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Verwirklichung unserer Ziele mitzuwirken. Unterstützen sie den Förderverein - werden Sie Mitglied!

 

Mit einem Jahresbeitrag von 32 € für das Einzelmitglied (Ermäßigung für Partner und Jugendliche) helfen Sie uns bei unseren vielfältigen Aufgaben zum Wohle der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.Auch mit Spenden unterstützen Sie unsere Arbeit!

(Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar)

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Förderverein und der Ev. Altenhilfe

 

1. Zweck der Zusammenarbeit

 

Um für die pflegebedürftigen Menschen im Evangelischen Altenzentrum Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Hamm Schutz, Geborgenheit und einen würdevollen Lebensabend zu gewährleisten, arbeiten die beiden Partner vertrauensvoll zusammen.

 

2. Durchführung der Zusammenarbeit

 

Die Altenhilfe g GmbH verpflichtet sich den Vorstand des Fördervereins rechtzeitig über geplante Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Altenpflegeeinrichtung in Hamm in Kenntnis zu setzen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die das Betreuungsangebot verändern oder erweitern, sowie für alle geplanten baulichen Veränderungen.

 

Dem Vorstand des Fördervereins wird ein Antragsrecht an den Geschäftsführer der Evangelischen Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen g GmbH eingeräumt. Der Aufsichtsrat verpflichtet sich nach Vorlage der Anträge durch den Geschäftsführer über die vorgelegten Anträge des Fördervereins zu beraten und zu den diese Anträge betreffenden Tagesordnungspunkten einer Aufsichtsratssitzung die Vertreter des Fördervereins einzuladen. Die Vertreter des Fördervereins nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil, haben im Rahmen der Beschlussfassung des Aufsichtsrates jedoch kein Stimmrecht.

 

lm Bedarfsfalle kann der Förderverein den Geschäftsführer und den Aufsichtsratsvorsitzenden der Altenhilfe g GmbH zu den Sitzungen des Vorstandes des Fördervereins einladen.

 

3. Regelmäßige Treffen

 

Die Partner dieser Vereinbarung verabreden regelmäßige Treffen möglichst zweimal je Geschäftsjahr. Die Treffen werden jeweils zwischen dem Sprecher des Vorstandes des Fördervereins und dem Aufsichtsratsvorsitzenden verabredet und terminiert. Bei diesen Zusammenkünften wird der Förderverein durch seinen Vorstand vertreten. Die Altenhilfe g GmbH wird durch ihren Geschäftsführer und den  Aufsichtsratsvorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter vertreten. Zu den Beratungen können auf Wunsch beider Seiten auch weitere Personen hinzugezogen werden. lm Rahmen dieser gemeinsamen Treffen wird über die Anliegen des Fördervereins, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtung in Hamm und die Weiterentwicklung dieser Einrichtung beraten. Die Beratungsergebnisse werden protokolliert und dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Beschlüsse können in diesem Gremium nicht gefasst werden.

 

4. Trägerschaft und Entscheidungsfindung

 

Die Altenhilfeeinrichtung in Hamm ist Teil der Evangelischen Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen g GmbH. Für alle anfallenden Entscheidungen gelten ausschließlich die im Gesellschaftsvertrag der Evangelischen Altenhilfe g GmbH festgelegten Regelungen.

 

5. Spendenaufkommen

 

Der Förderverein ist zum Zwecke der Förderung der Altenhilfe gegründet worden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung der Evangelischen Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH bei der Schaffung und Unterhaltung eines Altenheims.

 

Über die Verwendung von Finanzmitteln beschließt der Vorstand des Fördervereins in eigener Verantwortung.

 

Die Verwendung von Finanzmitteln des Fördervereins  für die Alteneinrichtung in Hamm soll in Abstimmung mit der Heimleitung, dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat der Evangelischen Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen g GmbH erfolgen.

 

6. Änderungen und Auflösung der Zusammenarbeit

 

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

 

Eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich.

 

Evangelische  Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen g GmbH

 

Altenkirchen, 01.04.2019

 

 

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Reinhard Schmalzbauer                         Rainer Jung
(Geschäftsführer)                                    (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

 

 

Förderverein Altenzentrum Hamm/Sieg Friedrich Wilhelm Raiffeisen e. V.

 

Hamm, 05.04.2019            

 

 

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Hans Schmidt                                         Wolfgang Fischer
(1. Vorsitzender)                                     (Geschäftsführer)